Beschreibung
Immer wieder geschieht es im pflegerischen Alltag, dass bei Patienten eines ambulanten Pflegedienstes oder Bewohner einer stationären Einrichtung die individuelle Intimsphäre verletzt wird und dadurch persönliche selbstgesetzte Grenzen der Patienten/Bewohner überschritten werden. Rund um dieses Thema ergeben sich unterschiedliche Fragen: Was bedeutet Intimsphäre eigentlich? Und was ist die Privatsphäre? Wie können Pflegekräfte individuelle persönliche Grenzen erkennen? Wieso unterscheiden sich die Intimsphären zwischen den Patienten/Bewohnern überhaupt? Wann geschieht eine Verletzung des Schamgefühls und wie stelle ich diese eigentlich fest? Gibt es hierfür besondere Anzeichen? Dieser Kurs beschäftigt sich mit den oben genannten Fragestellungen und gibt darüber hinaus praktische Tipps für den pflegerischen Alltag. Wie können Pflegkräfte persönliche Grenzen, die von jedem Patienten/Bewohner individuell festgelegt werden und sich von Person zu Person sehr unterscheiden können, herausfinden? Zusätzlich gibt es allgemeine Hinweise zum Schamgefühl sowie spezielle Tipps, um Anzeichen für die Verletzung der Intimsphäre zu erkennen, sodass daraufhin die schamgefühlauslösende Situation vermieden wird. Es gibt einen Fortbildungspunkt für die „Registrierung beruflich Pflegender“, wenn Sie das E-Learning “Achten der Intimsphäre während der Pflege” abgeschlossen haben.
Kursdauer
ca. 60 Minuten
Inhalte
- Definition der Intimsphäre
- Definition der Privatsphäre
- Persönliche Grenzen im pflegerischen Alltag
- Fallbeispiele
Teilnahmevoraussetzungen
- Für diesen Kurs gibt es keine Teilnahmevoraussetzungen.
Lernziele
- Sie kennen die Bedeutung von Intimsphäre
- Sie kennen die Bedeutung von Schamgefühl
- Sie wissen, wie Sie eine Verletzung des Schamgefühls vermeiden
- Sie wissen, welche Regeln Sie mit Ihrem Patienten/Bewohner und seinen Angehörigen aufstellen können
- Sie wissen, wie Sie diese innerhalb des Teams verankern und evaluieren
Abschluss
RbP, Zertifikat
Kompatibilität
Desktop, Mobile, Tablet
Sprache
Deutsch
Zielgruppe
Betreuungskräfte § 43b, 53c, Betreuungskräfte § 87b
Thema
Pflegeexpertise
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